Position - Revision der Arbeitszeitrichtlinie
Die Kommission plant eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie und hatte die 2. Phase der Sozialpartnerkonsultation eingeleitet, welche Ende März 2011 endete. Die Kommission schlägt dabei im Wesentlichen zwei Varianten vor: zum einen eine Änderung lediglich der Bestimmungen zu Bereitschaftsdienst und Ausgleichsruhezeiten und zum anderen eine umfangreiche Überarbeitung der Richtlinie einschließlich Opt-out und hat die Sozialpartner aufgefordert zu erklären, ob Verhandlungen hierzu aufgenommen werden.
Businesseurope, der europäische Dachverband der Arbeitgeber, hat am 10.06.2011der Aufnahme von Sozialpartnerverhandlungen zugestimmt, die sich auf einzelne Punkte beschränken sollte. Auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat am 28.06.2011 ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt, stellt jedoch die Forderung, die Richtlinie umfassend zu überarbeiten und zudem das Opt-out zeitnah abzuschaffen.
Die deutschen Chemie-Arbeitgeber befürworten den erneuten Vorstoß der Kommission. Nach Jahren fruchtloser Debatte ist es an der Zeit, innovative, die alten Fronten überwindende Lösungen zu entwickeln, die einerseits dem Kernanliegen der Arbeitszeitrichtlinie (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) gerecht werden, andererseits flexible, betriebs- und arbeitnehmerindividuelle Arbeitszeitmodelle nicht behindern.
Die Positionen der Arbeitgeber
- Die Revision der Arbeitszeitrichtlinie ist notwendig. Allerdings sollte sich der Regelungsanspruch dabei auf deren Kernanliegen Gesundheitsschutz beschränken. Eine thematische Überfrachtung würde die politische Debatte nicht nur verkomplizieren und damit eine Einigung erschweren, sondern auch die Gefahr neuer bürokratischer Belastungen mit sich bringen.
- Das sogenannte Opt-out sollte zwar nicht den Regelfall des Arbeitsverhältnisses darstellen, allerdings muss die Möglichkeit, von einer europaweit einheitlich über alle Sektoren und Arbeitsverhältnisse hinweg festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitszeit abzuweichen, für begründete Fälle – im Interesse von Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – erhalten bleiben. Die pauschale, undifferenzierte Forderung nach einer Abschaffung des Opt-out wird der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts nicht gerecht.
- Eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie muss die bestehenden, in den einzelnen Ländern und Branchen historisch gewachsenen Bereitschaftsdienstmodelle respektieren und darf deren Funktionieren nicht behindern. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Art und Intensität der mit Bereitschaftsdiensten einhergehenden Arbeitsbelastungen nach Berufsgruppen erheblich variieren; dementsprechend verbietet sich eine „zentralistische Einheitslösung“ der Bereitschaftsdienstfrage.
- Im Rahmen eines EU-weit einheitlichen Rahmens von Mindeststandards kommt den Sozialpartnern eine entscheidende Rolle zu: Auf den Ebenen von Mitgliedstaaten, nationalen Branchen und Unternehmen sind sie am besten geeignet, die Bedürfnisse des Gesundheitsschutzes für einzelne Tätigkeitsbereiche und mögliche Regelungen zu dessen Sicherstellung zu beurteilen. Die Richtlinie muss daher ausreichend Spielräume zur eigenständigen und passgenauen Ausgestaltung von Regelungen hierzu lassen.





