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Position - Energiesteuerspitzenausgleich

Wettbewerbsfähige Preise für den Strom sind für stromintensive Industrien überlebenswichtig. Dem hat der Gesetzgeber bei der Einführung der ökologischen Steuerreform 1999 Rechnung getragen, indem er mit der Energiesteuer gleichzeitig Mechanismen zur Belastungsbegrenzung für das produzierende Gewerbe einführte: den ermäßigten Steuersatz und den Spitzenausgleich. Trotz dieser Regelung liegen Energiesteuern und Strompreise heute in Deutschland deutlich über dem europäischen und internationalen Niveau. Da sich auch an der Wettbewerbssituation sich nichts geändert hat, müssen diese Entlastungen langfristig erhalten bleiben.

Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht die Einführung von Energiemanagement-systemen (EMS) als Nachweis für Effizienzsteigerung vor. Ein EMS soll für die Fortführung des Spitzenausgleichs ab 2013 zwingend erforderlich sein. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen brauchen unbürokratische und kostengünstige Systeme.

Der verminderte Steuersatz und der Spitzenausgleich wurden bis Ende 2012 von der EU Kommission beihilferechtlich genehmigt. Unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Sparpaket 2010 liegt die Belastung der Chemie bis dahin bei ca. 55 Mio. Euro im Jahr. Für die Zeit ab 2013 muss die EU ihre Genehmigung für die Regeln zur Belastungsbegrenzung erneuern. Kommt keine entsprechende Anschlussregelung, steigen die Kosten für die deutsche chemische Industrie aus der Stromsteuer auf bis zu 1 Milliarde Euro jährlich.

 

VCI-Forderungen

  1. Spitzenausgleich ab 2013 fortführen

    Auch ab 2013 muss die Belastung von stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland durch die Energiesteuer begrenzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht zu gefährden.

  2. Bundesregierung muss Nachfolgeregelung sofort auf den Weg bringen

    Für mehr Planungssicherheit und künftige Investitionsentscheidungen der Unternehmen am Standort Deutschland ist es wichtig, dass schon jetzt ein Modell für eine Anschlussregelung erarbeitet und mit der EU-Kommission besprochen wird. Diese Folgeregelung muss nahtlos ab dem 01.01.2013 greifen.

  3. Energiemanagementsysteme (EMS) so flexibel wie möglich ausgestalten

    Energiemanagementsysteme zur Fortführung des Energiesteuer-Spitzenausgleichs nach 2012 dürfen keine Vorschriften für die Umsetzung und Kontrolle von Effizienzmaßnahmen für die Unternehmen enthalten. Die EMS müssen kosteneffizient ausgestaltet sein und es darf keine quantitativen Vorgaben zu Steigerungen der Energieeffizienz für Unternehmen geben. Die Wahl des jeweiligen EMS muss auf die einzelnen Unternehmen abgestimmt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen müssen flexiblere und unbürokratischere Lösungen gefunden werden.
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