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Position - "Wassercent"

Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung in Rheinland-Pfalz ist die Einführung einer Abgabe für die Grund- und Oberflächenwasserentnahme - der sogenannte Wassercent - vorgesehen. Am 06.12.2011 legte die Landesregierung den Entwurf eines Landes-Wasserentnahmeentgeltgesetzes (LWasEG) vor. Dies ist ein weiterer Baustein in einem Mosaik von Belastungen der Wirtschaft und schwächt damit die Wettbewerbsfähigkeit des im Land angesiedelten Gewerbes und der Industrie. Darüber hinaus mindert er die Attraktivität des Standorts Rheinland-Pfalz für Neuansiedlungen.

Eine Begründung des Entgelts über Artikel 9 der WRRL (Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen) ist juristisch umstritten. Zudem haben die bisherigen Landesregierungen immer betont, dass die Gebühren auf Wassernutzung in Rheinland-Pfalz kostendeckend seien.

Die Einführung eines Wassercents entbehrt einer klaren wasserrechtlichen Begründung, sie ist zur Schonung der Ressource Wasser im Land nicht notwendig und sie ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Rheinland-Pfalz kontraproduktiv. Daher sollte sie unterbleiben.

VCI-Forderungen

  1. Mittelstands- und Wirtschaftsförderung nicht gefährden

    Ein Wassercent in Rheinland-Pfalz verträgt sich nicht mit den Inhalten des Kapitels „Starke Wirtschaft“ im Koalitionsvertrag der Landesregierung. Ziel muss weiterhin die dort angeführte „Mittelstands- und Wirtschaftsförderung“ sein und nicht die Einführung neuer Belastungsinstrumente. Wie in den Erläuterungen der Gesetzesvorlage erwähnt, ist in Rheinland-Pfalz in erster Linie die Chemische Industrie durch die Einführung des Wassercents betroffen. Es trifft also diejenige Industrie am stärksten, die für die höchsten Gewerbesteuereinnahmen im Land sorgt.

  2. Keine zusätzliche Bürokratie schaffen

    Das Ziel, dass das geplante Gesetz mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand vollzogen werden soll, begrüßen wir. Allerdings fordern wir, dass über die anfallenden Verwaltungskosten den Entgeltpflichtigen jährliche Rechenschaft abgelegt wird. Es darf nicht zur Einführung eines Prognose- und Korrektur-Abrechnungsverfahrens kommen. Zusammen mit der Verschiebung des ersten Abrechnungsjahres auf das Jahr 2013 wäre dies zu bürokratisch und unangemessen. Wenn die Vorankündigungsfristen der Städte und Kommunen für das Abrechnungsjahr 2012 nicht zu halten sind und deshalb das erste Abrechnungsjahr auf 2013 verschoben werden muss, dann sollte die Landesregierung auf die Einnahmen aus dem Wassercent im Jahr 2013 verzichten. Wir fordern deshalb, auf eine Änderung des Verfahrens im Sinne der Einführung eines bürokratischen Prognose- und Korrektur-Abrechnungsverfahrens zu verzichten.

  3. Verrechnungsmöglichkeiten anpassen und erweitern

    Bei der Verrechnungsmöglichkeit erscheint die vorgegebene Begrenzung auf bestimmte Tatbestände zum Wärmemanagement fragwürdig, da die Verwendung der eingenommenen Mittel für Gewässerschutzmaßnahmen in einem viel breiteren Umfang vorgesehen ist. Um eine maximale Lenkungswirkung zu erreichen, fordern wir, dass 100 Prozent der durch die Behörden geprüften Investitionen ohne zeitliche Beschränkung verrechenbar sein sollen. Dies umfasst zum Beispiel auch die Kosten für die Installation und Wartung von Wasserzählern und Ausgaben für die Begutachtung der routinemäßigen Wasseranalyse und Berichterstattung an die Behörde.

  4. Klare Vorgaben bei den geplanten Effizienzanalysen

    Die Erstellung von Effizienzanalysen soll in Abstimmung mit der oberen Wasserbehörde für eine „ganzheitliche“ Analyse aller ökologischen und ökonomischen Auswirkung in den verschiedenen Umweltbereichen erfolgen. Unklar sind allerdings die Kriterien für die behördliche Anerkennung der Verrechnung, da die Analyse in Abstimmung mit der Behörde durchgeführt wird. Wir fordern daher eine klare Benennung dieser Kriterien, zum Beispiel in einer Verwaltungsvorschrift.
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