Teilnahmebedingungen der Eierschalen-Werkstatt

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel des Verbands der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. erklärt sich der Nutzer* mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Inhalteverantwortung einverstanden.

*Wir benutzen der besseren Lesbarkeit zuliebe das generische Maskulinum. Wenn wir also die maskuline Form "Nutzer", "Gewinner" usw. verwenden, ist trotzdem jede Person eingeschlossen und mitgemeint.

Wer veranstaltet den Wettbewerb?

Den Wettbewerb richtet der Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. aus.

In welchem Zeitraum findet die Eierschalen-Werkstatt statt?

Der Wettbewerb beginnt am 24. Februar 2023 und endet mit dem Einsendeschluss der Beiträge am Ostermontag, 10. April 2023. Die Gewinner werden im Anschluß bekannt gegeben.

Was kann man gewinnen?

Es werden drei Gutscheine von je 150,00 € vergeben. Der jeweilige Gutschein bezieht sich auf die Einsendung und wird im Falle eines Teams nicht pro Teammitglied ausgelobt, sondern geht an das Team. Der Gutschein wird an die erwachsene Betreuungsperson (Eltern, Lehrer, Erzieher, Erziehungsberechtigte u.ä.) des Teilnehmenden ausgegeben. 

Wie kann man gewinnen?

Die Aufgabe: Die Teilnehmer machen etwas Kreatives mit Eierschalen; möglichst mit einem Bezug zu einem MINT-Thema. Es gibt drei Kategorien. Man kann sich aussuchen, bei welcher man sich beteiligen möchte:

#1 Mach was Schönes mit Eierschalen! Malen, Kleben usw.

#2 Finde heraus, was man sonst noch alles mit Eierschalen machen kann! Etwas bauen, konstruieren, kreativ einsetzen.

#3 Mach ein Ei-periment! Also ein Experiment mit MINT-Bezug.

Die Teilnehmer (oder ihre Betreuer) machen davon ein Foto (oder mehrere) oder ein Video (oder mehrere) mit dem Smartphone bzw. Handy oder auch mit einer anderen Kamera.

Die Aufnahme(n) werden per Mail an ​​​​​​anmeldung@no-spamchemie-rp.de geschickt. In die Betreffzeile der E-Mail muss der Titel des Wettbewerbs eingetragen werden: "Eierschalen-Werkstatt". Dazu soll eine kurze Erklärung gegeben werden, was man gemacht hat. Für große Dateien kann man auch WeTransfer, Dropbox oder ein anderes Tool verwenden.

Nutzung der Aufnahmen der Eierschalen-Werkstatt

Mit dem Einsenden der Aufnahmen der Eierschalen-Werkstatt erklären die Erziehungsberechtigten/berechtigten Betreuer (Lehrer, Erzieher) das Einverständnis, dass die Fotos/Videos im Rahmen der Kommunikation des Wettbewerbs während und nach dem Wettbewerb zum Zwecke der Promotion und Berichterstattung genutzt werden dürfen. Genutzt werden diese Aufnahmen nur vom Veranstalter der Eierschalen-Werkstatt (siehe oben). Es werden ausschließlich Aufnahmen genutzt, auf denen keine Personen erkannt werden können.

Wer kann mitmachen?

Am Wettbewerb teilnehmen können Kinder im Grundschulalter aus Rheinland-Pfalz, die durch eine berechtigte erwachsene Person betreut werden. Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein. Es ist auch erlaubt, als Gruppe anzutreten. Das Team muss einen rechtsfähigen Vertreter (z.B. Elternteil, Lehrkraft) angeben, der den Beitrag zur Eierschalen-Werkstatt einreicht und im Falle des Gewinns Empfänger des Gutscheins ist.

Darf man mehrfach mitmachen?

Nein. Jeder darf nur einmal mitmachen. Hinweis: Wenn eine betreuende Person Beiträge von mehreren Kindern/Gruppen einreicht, gilt das nicht als Mehrfachteilnahme.

Wer wird von der Aktion ausgeschlossen?

Wir akzeptieren keine diskriminierenden Äußerungen. Diese Äußerungen werden gelöscht und die Absender vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Mehrfachteilnahmen – auch die Teilnahme einer Person mit verschiedenen Profilen – sind verboten. Ausnahme: Wenn eine betreuende Person Beiträge von mehreren Kindern/Gruppen einreicht.

Die Teilnahme über einen Dienstleister, insbesondere über einen Gewinnspieleintragungsdienst/Gewinnspielservice, ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für Gewinnspielclubs, automatisierte Teilnahmen über Gewinnspiel-Robots, bei willentlichen Falschangaben und für die Teilnahme unter Verwendung einer sog. "Wegwerf E-Mail-Adresse".

Nicht teilnahmeberechtigte Personen sind nicht gewinnberechtigt. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme.

Wie werden die Gewinner ermittelt?

Aus allen regelkonformen Einreichungen werden nach Ostern 2023 in einer Jurysitzung die drei besten Beiträge aus der Eierschalen-Werkstatt ausgewählt.

Zur Jury gehören: 

  • Dr. Christine von Landenberg, verantwortlich für die Bildungsförderung der Chemieverbände
  • Alexandra Lorenz, Assistentin in der Bildungsförderung der Chemieverbände
  • Petra Weber-Hellmann, Leiterin des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen in Kaiserslautern
  • Felix Mayer, Geschäftsführer der Stiftung Pfalzmetall und Förderer von coolen Projekten in den MINT-Fächern

Sie bewerten die Einsendung anhand von drei Kriterien:

  1. Die Mühe, die in die Bastelei, Konstruktion, das Experiment oder die Aufbereitung geflossen ist,
  2. Die ungewöhnliche Idee,
  3. Der naturwissenschaftliche Bezug.

Die Jury-Mitglieder beachten dabei das Alter der Teilnehmenden. Ebenso ob eine Einzelperson oder eine Gruppe teilgenommen hat und auch, wie groß die Gruppe war.

Wie erfährt man, ob man gewonnen hat?

Die Gewinner erhalten eine E-Mail, die sie über den Gewinn informiert. Die Gewinner werden Ende April/Anfang Mai bekannt gegeben.

Die Gewinner-Einreichungen werden auf der Homepage und den sozialen Kanälen (Twitter, LinkedIn, YouTube, Facebook, Instagram) der Chemieverbände Rheinland-Pfalz sowie auf Wir.Hier., dem Portal der Chemieunternehmen, und dem Ausbildungsblog ChemieAzubi (beides Angebote der Chemieverbönde Rheinland-Pfalz) veröffentlicht.

Wie erhält man den Gewinn?

Der Gutschein wird per E-Mail zugestellt. Die Daten werden nur zum Versand des Gewinns genutzt und danach gelöscht - vorbehaltlich gesetzlicher Auflagen.

Vorbehaltsklausel

Der Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. behält sich vor, das Gewinn­spiel zu jedem Zeit­punkt ohne Voran­kündigung und ohne Angabe von Gründen ab­zu­brechen oder zu beenden. Von dieser Möglich­keit macht der Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. dann Gebrauch, wenn aus tech­nischen Gründen (z.B. Viren im Computer­system, Mani­pulation oder Fehler in der Hard- und/oder Soft­ware) oder aus recht­lichen Gründen eine ordnungs­gemäße Durch­führung nicht gewähr­­leistet werden kann.

Datenschutzhinweise

Die Datenschutzhinweise sind hier zu finden. Die Daten werden ausschließlich für die Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners sowie den Versand des Gewinns verwendet und im Anschluss gelöscht. Mit der Teilnahme an der Verlosungsaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. die dazu erforderlichen Daten, insbesondere die im Rahmen der Teilnahme und zur Übergabe eines möglichen Gewinns gemachten persönlichen Angaben, für die Dauer des Gewinnspiels und zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels speichert und verwendet. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf über die Mail datenschutz@chemie-rp.de, die Einwilligung in die Speicherung und Verwendung der betroffenen Daten aufzuheben und somit von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel zurückzutreten. Der Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. gewährt im Rahmen dieses Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

Zusätzliche Bestimmungen

Die Bar­aus­zahlung der Ge­winne ist nicht möglich. Gewinn­ansprüche können nicht auf andere Personen über­tragen oder abge­treten werden. 

Sollten ein­zelne Be­stimmungen der Teilnahme­bedingungen ungültig sein oder un­gültig werden, bleibt die Gültig­keit der übrigen Teilnahme­bedingungen unberührt. An ihre Stel­le tritt eine ange­messene Regelung, die dem Zweck der unwirk­samen Be­stim­mung am ehesten ent­spricht. Der Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. behält sich vor, die Teil­nahme­be­ding­ungen jeder­zeit zu ändern.

Die Teilnahme am Gewinnspiel läuft ausschließlich über die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Freistellung von Instagram

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Teilnehmer können gegenüber Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen.

Freistellung von YouTube

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu YouTube und wird in keiner Weise von YouTube gesponsert, unterstützt oder organisiert. Teilnehmer können gegenüber YouTube keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen.

Freistellung von Facebook

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen.

Freistellung von Twitter

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Twitter und wird in keiner Weise von Twitter gesponsert, unterstützt oder organisiert. Teilnehmer können gegenüber Twitter keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen.

Freistellung von LinkedIn

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu LinkedIn und wird in keiner Weise von LinkedIn gesponsert, unterstützt oder organisiert. Teilnehmer können gegenüber LinkedIn keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen.

Stand: 21.02.2023