Die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes Chemie Rheinland-Pfalz können sich auf innovative und flexible Tarifverträge stützen. Das sorgt für Verlässlichkeit und Sicherheit im Betrieb. Durch Öffnungsklauseln und flexible Instrumente können die Betriebe auf Herausforderungen im globalen Wettbewerb reagieren.
Die Chemie-Tarifpolitik setzt Maßstäbe bei der vernünftigen und pragmatischen Lösung von Verteilungskonflikten. Mit dem Bundesarbeitgeberverband (BAVC) haben die Landesverbände es geschafft, gemeinsame Interessen zu bündeln. So handeln wir gemeinsam mit der IG BCE die Inhalte der Tarifverträge aus. Dazu pflegen wir bewusst unsere gute Chemiesozialpartnerschaft, um pragmatische Lösungen für alle Tarifparteien zu finden.
Die Tarifparteien der chemischen Industrie haben in den vergangenen Jahren eine Reihe von Flexibilisierungen und Öffnungen in den Chemie-Tarifverträgen verankert. Inzwischen verfügen die Chemie-Unternehmen im Bedarfsfall tariflich über beträchtliche Kosten- und Arbeitszeitspielräume.
Die Flexibilisierungsinstrumente werden angewendet, wenn sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Sie können aber auch vorausschauend, den betrieblichen Erfordernissen entsprechend, eingesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Chemie-Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten.
Die verschiedenen tariflichen Flexibilisierungsmaßnahmen können weitestgehend miteinander kombiniert werden. Die Unternehmen erreichen dadurch, je nach individueller Situation, beträchtliche Kostenentlastungen.
Hier werden Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub und Kündigungsfristen geregelt.
Der BETV regelt die Eingruppierung in die Entgeltgruppen E1 bis E13 sowie die Flexibilisierungen der Tarifentgelte. Seit 1988 wird nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden wird und einheitlich von Entgelt gesprochen.
Alle tariflichen Einmalzahlungen (Jahresleistung, zusätzliches Urlaubsgeld, Entgeltumwandlungsgrundbetrag und Chemie-Tarifförderung) werden hier zusammengefasst und für die zusätzliche Altersvorsorge geöffnet. So können die tariflich Beschäftigten ihr Entgelt bis zu einem Beitrag von jährlich maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung umwandeln. Im Rahmen des tariflichen Optionsmodells besteht für die Betriebsparteien die Möglichkeit, die tarifliche Jahresleistung erfolgsabhängig auszugestalten.
Mit diesem Tarifvertrag sollen die Auswirkungen des demografischen Wandels gemeinsam mit den Sozialpartnern gestaltet und Anreize für eine längere Beschäftigung gesetzt werden. Hierfür werden verschiedene Instrumente zur Verfügung gestellt, die durch die betrieblichen Demografiefonds finanziert werden.
Ausbildung sichert Fachkräfte. Daher verpflichten sich die Chemie-Arbeitgeber hier, ein hohes Ausbildungsniveau in der Branche zu halten.
Als Bestandteil des Krisenbündnisses in 2010 wird hier geregelt, unter welchen Rahmenbedingungen der Unterstützungsverein der chemischen Industrie die Übernahme von Ausgebildeten in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 12 Monaten fördern kann.
Der Tarifvertrag regelt die Grundlagen des UCI, der seit 1975 den Chemie-Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung gewährt.
Der Tarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen für Beschäftigungen mit Arbeitszeiten unterhalb der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit (Teilzeitarbeit).
Diese Regelung hat das Ziel, beim Abschluss von Tarifverträgen Hilfe zu leisten und Unklarheiten in bestehenden tarifvertraglichen Regelungen verbindlich zu beseitigen.
Der Vertrag gilt für Beschäftigte mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulbildung, sofern sie überwiegend eine Tätigkeit ausüben, für die diese Ausbildung Voraussetzung ist.
Der Tarifvertrag regelt jährlich eine Mindesthöhe für die Jahresbezüge der Beschäftigten mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulbildung, sofern sie überwiegend eine Tätigkeit ausüben, für die diese Ausbildung Voraussetzung ist. Festgelegt wird dabei nur die Mindesthöhe im zweiten Jahr der Beschäftigung. Im Einstellungsjahr und allen darauffolgenden Jahren werden die Bezüge frei verhandelt.